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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der OneAI UG (haftungsbeschränkt), Hinterer Graben 10, 96047 Bamberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 11840 (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung des SaaS-Dienstes „coachOne" (nachfolgend „Dienst").

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Unternehmen, die den Dienst zur betrieblichen Weiterbildung und Schulung ihrer Mitarbeiter einsetzen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen KI-gestützten Sprachcoach als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Plattform app.coach-one.ai.

(2) Der Dienst umfasst je nach gewähltem Tarif insbesondere:

  • KI-gestützte Sprachcoaching-Sessions für Mitarbeiter des Kunden
  • Interaktive Trainingsszenarien (Onboarding, Vertriebstraining, Produktschulung, Compliance, Soft Skills)
  • Rollenspiel-Simulationen (z.B. Kundengespräche, Verhandlungen)
  • Upload und Verarbeitung firmenspezifischer Wissensdokumente
  • Konfiguration individueller Coach-Persönlichkeiten und Trainingsszenarien
  • Dashboard zur Verwaltung, Fortschrittsmessung und Auswertung
  • Echtzeit-Transkription der Coaching-Sessions

(3) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif (Starter, Professional, Enterprise) gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website coach-one.ai.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, solange die wesentlichen Funktionen des gebuchten Tarifs erhalten bleiben. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs werden dem Kunden mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.

(5) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg. Insbesondere garantiert der Anbieter nicht die inhaltliche Richtigkeit aller vom KI-System generierten Antworten. Der Dienst ersetzt keine professionelle Beratung, Therapie oder zertifizierte Ausbildung.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Der Vertrag kommt durch die vollständige Registrierung des Kunden auf app.coach-one.ai und die Bestätigung dieser AGB zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail.

(2) Der Kunde versichert bei der Registrierung, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Testphase

(1) Der Kunde erhält eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Registrierung. Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang des gewählten Tarifs zur Verfügung.

(2) Die Testphase endet automatisch nach 14 Tagen. Der Kunde wird rechtzeitig vor Ablauf per E-Mail über das Ende der Testphase informiert.

(3) Wählt der Kunde vor oder bei Ablauf der Testphase einen kostenpflichtigen Tarif, geht der Vertrag nahtlos in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Erfolgt keine Tarifwahl, wird das Konto deaktiviert. Eine Reaktivierung ist jederzeit möglich.

(4) Es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Testphase.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die aktuell gültigen Preise sind auf der Website coach-one.ai einsehbar. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise pro Mitarbeiter pro Monat, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus basierend auf der Anzahl der aktiven Nutzer (Mitarbeiter). Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder auf Rechnung (bei jährlicher Zahlweise) eingezogen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Preiserhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen;
  • nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage) den Zugang zum Dienst vorübergehend zu sperren;
  • die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung geltend zu machen.

(5) Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 6 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsmittel an, gemessen an den Kernzeiten (Montag bis Freitag, 7:00-20:00 Uhr MEZ/MESZ, sowie Samstag, 8:00-14:00 Uhr).

(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:

  • Geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt werden und nach Möglichkeit außerhalb der Kernzeiten stattfinden;
  • Störungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden;
  • Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Endnutzer;
  • Störungen bei Drittanbietern, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

(3) Im Falle von Störungen wird der Anbieter diese unverzüglich nach Bekanntwerden beheben. Der Kunde wird über den Status der Störungsbehebung informiert.

(4) Eine garantierte Verfügbarkeit von 99,9 % kann im Rahmen des Enterprise-Tarifs mit gesondertem Service Level Agreement (SLA) vereinbart werden.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten erlangt.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des Dienstes im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, insbesondere den Vorschriften des Datenschutzes (DSGVO, BDSG) und des Arbeitsrechts.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität seiner Unternehmensdaten und hochgeladenen Schulungsinhalte verantwortlich.

(4) Der Kunde informiert seine Mitarbeiter in geeigneter Weise über den Einsatz des KI-Sprachcoaches, insbesondere über Art und Umfang der Datenverarbeitung.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalte in den Dienst hochgeladen werden.

(6) Der Kunde erstellt eigenverantwortlich Sicherungskopien seiner in den Dienst eingegebenen Daten, soweit dies technisch möglich ist.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im Rahmen dieser AGB bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Alle Rechte am Dienst, einschließlich der Software, des Designs, der Algorithmen und der Dokumentation, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software selbst.

(3) Der Kunde darf den Dienst nicht:

  • dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln (es sei denn, dies ist nach § 69e UrhG zwingend zulässig);
  • Dritten außerhalb des eigenen Unternehmens zur Nutzung überlassen;
  • in einer Weise nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt.

(4) Die vom Kunden in den Dienst eingegebenen Daten und Schulungsinhalte verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte über das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß hinaus.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der bei Vertragsschluss geschlossen wird.

(2) Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet und gespeichert.

(3) Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) ein, um die Sicherheit der Daten gemäß Art. 32 DSGVO zu gewährleisten. Die TOM sind im AVV dokumentiert.

(4) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Verantwortlicher gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO.

(5) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Datenschutzvorfälle, die personenbezogene Daten des Kunden betreffen.

(6) Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden ein. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind im AVV aufgeführt.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Dies schließt insbesondere die vom Kunden hochgeladenen Schulungsinhalte und Unternehmensdokumente ein.

(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren, nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(2) Im Falle eines Mangels hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels zu informieren (Mängelrüge).

(3) Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Der Anbieter ist berechtigt, zunächst Nachbesserung zu leisten. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, ist der Kunde berechtigt, den monatlichen Preis für den betroffenen Zeitraum angemessen zu mindern.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Rahmen einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den durchschnittlichen Vertragswert der letzten 12 Monate begrenzt, mindestens jedoch auf 2.500 EUR.

(4) Der Anbieter haftet nicht für:

  • die inhaltliche Richtigkeit aller vom KI-System generierten Antworten und Coaching-Inhalte;
  • Schäden, die durch falsche oder unvollständige Konfiguration oder Schulungsinhalte des Kunden entstehen;
  • den tatsächlichen Lernerfolg der Mitarbeiter des Kunden;
  • entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden;
  • den Verlust von Daten, sofern der Schaden durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätte vermieden werden können.

(5) Der Dienst ersetzt keine professionelle Beratung, Therapie oder zertifizierte Ausbildung. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der vom KI-System bereitgestellten Informationen getroffen werden.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder mit dessen Duldung entstehen.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höherer Gewalt beruht.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufstände, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsstörungen sowie der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder -diensten, sofern diese nicht im Verantwortungsbereich der betroffenen Partei liegen.

(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat nach Ablauf der Testphase.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums (Monatsende) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Kunde mit der Zahlung von mehr als 2 Monatsbeträgen in Verzug ist;
  • der Kunde den Dienst in einer Weise nutzt, die gegen geltendes Recht verstößt.

(4) Im Falle eines Tarifwechsels (Upgrade/Downgrade) wird der neue Tarif ab dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Ein Upgrade kann auf Wunsch auch sofort aktiviert werden; bereits gezahlte Beträge werden anteilig angerechnet.

§ 15 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden und seiner Mitarbeiter zum Dienst deaktiviert.

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export seiner Daten in einem gängigen Format (z.B. CSV, JSON) zur Verfügung.

(3) Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende werden die Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungsdaten werden gemäß den steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO) für 10 Jahre aufbewahrt.

(4) Bereits gezahlte Beträge für nicht genutzte Zeiträume werden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund.

§ 16 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

(4) Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bamberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Kunde wird hierüber vorab informiert und kann in diesem Fall den Vertrag außerordentlich kündigen.

Stand: März 2026

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